Shenzhen Aierbaita Technology Co., Ltd.

State Tabakmonopolverwaltung: Bekanntmachung über die begrenzte Lieferung von E-Zigaretten-Produkten, Aerosol und Nikotin für E-Zigaretten

2022 11/28


Nach dem Postgesetz der Volksrepublik China, dem Gesetz der Volksrepublik China über Tabakmonopol und seiner Umsetzungsvorschriften sowie der Maßnahmen für die Verwaltung von E-Zigaretten (Ankündigung Nr. 1, 2022 des staatlichen Tabakmonopols Verwaltung), die Lieferung von E-Zigaretten-Produkten, Zerstäubern und Nikotin für E-Zigaretten unterliegt einer begrenzten Verwaltung. Die spezifischen Mitteilungen sind wie folgt:

1. Die Lieferung von E-Zigaretten-Produkten ist auf 2 Sätze Zigarettensätze pro Stück begrenzt. 6 E-Zigaretten-Patronen (Flüssiggebäude) oder Patronen in Kombination mit Zigarettengeräten (einschließlich Einweg-E-Zigaretten usw.) mit einem Gesamtflüssigkeitsvolumen von nicht mehr als 12 ml.

2. Die Grenze von Aerosol wie Zigarettenflüssigkeit und Nikotin für E-Zigarette beträgt 12 ml pro Stück.

3. Posting und Lieferung von Zigarettensätzen, E-Zigaretten-Patronen (flüssig Ein Stück pro Person und Tag, und nicht mehr als ein Stück darf veröffentlicht und geliefert werden.

4. Für Produkte, die überschüssig an Zigarettensätzen, E-Zigaretten-Patronen (Flüssigkeitsgebäude), Kombination aus Zigarettenpatronen und Zigarettensätzen (einschließlich Einweg-E-Zigaretten), Aerosolflüssigkeiten und anderen Vaping-Substanzen sowie Nikotin für E geliefert werden müssen, müssen -Cigaretten aufgrund besonderer Umstände wie technischer Überprüfung, Qualitätsüberwachung, Inspektion und Identifizierungstests werden die entsprechenden Anforderungen der örtlichen Ministerium für Tabakmonopolverwaltung behandelt. Lieferung von Zigarettensätzen, E-Zigaretten-Patronen (flüssiges Aerosol), Produkte, die in Kombination von E-Bomben und Zigarettensätzen (einschließlich Einweg-E-Zigaretten usw.), Aerosolflüssigkeiten und anderen Dampfsubstanzen und Nikotin für E-Zigaretten zwischen E-Zigaretten verkauft werden E-Zigaretten-Handelsunternehmen, die nach dem Gesetz Tabakmonopollizenzen erhalten haben, werden gemäß den entsprechenden Bestimmungen der Abteilung für Tabakmonopolverwaltung behandelt.

5. Die grenzüberschreitende Begrenzung wird gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens durchgeführt.