Shenzhen Aierbaita Technology Co., Ltd.

Moldawien elektronische Vernebler -Konformitätsrichtlinien

2022 11/09


Die Verwendung und den Verkauf von elektronischen Zerstäubern ist in Moldawien legal. Nikotin enthaltene elektronische Atomisatoren werden durch das Tabakkontrollgesetz Nr. 278 (mit Änderungen) reguliert und fallen unter die Kategorie der "verwandten Produkte - Produkte aus Rauchpflanzen und Produkten, die Nikotin enthalten". Obwohl Moldawien nicht in der EU ist, sind diese Vorschriften in vielerlei Hinsicht der EU -Richtlinie der EU -Tabakprodukte (TPD) (2014) ähnlich. Werbung, Werbung und Sponsoring von e-nebulisierten Produkten sind in Moldawien untersagt, ebenso grenzüberschreitende Fernbedienung, Internetverkäufe und Verkaufsanbieter. Einzelhandelsgeschäfte sind in der Nähe von Bildungs- und medizinischen Einrichtungen eingeschränkt.

Grundlegende Anforderungen

Elektro-atomisierte Produkte, die Nikotin- und Nachfüllbehälter enthalten, die nicht als pharmazeutische oder medizinische Produkte ausgestellt werden, können auf den Markt gebracht werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

1. Der Nikotingehalt in der Flüssigkeit des E-Atomizer- und Nachfüllbehälters überschreitet 20 mg/ml nicht

2. Der Nikotingehalt des E-Atomizer- und Nachfüllbehälters überschreitet 2 mg/Einheit nicht

3. Die maximale Kapazität der Patronen und Kanister von Einweg -elektronischen Zigaretten oder Einwegpatronen überschreitet 2 ml nicht

4. Das maximale Volumen des Nachfüllbehälters überschreitet 10 ml nicht

5. Die folgenden Zusatzstoffe sind gesetzlich in elektronischen Zerstäubern und Nachfüllbehältern verboten.

(a) Vitamine oder andere Zusatzstoffe, die den Eindruck eines Gesundheitsvorteils oder eines geringen Gesundheitsrisikos erwecken

(b) Koffein, Taurin und andere Additive und Stimulanzienverbindungen im Zusammenhang mit Energie und Vitalität

(c) Additive mit Farbeigenschaften für Emissionen

(d) Additive, die Inhalation oder Nikotinabsorption fördern (vorgeschlagener Verweis auf die lettische Liste, Menthol -Kategorie)

(e) Additive, die die Toxizität oder süchtig machende oder krebserregende, mutagene oder proliferative Toxizität erhöhen

Warnungen/Verpackungsanforderungen

1. Die Verpackung muss eine Warnung enthalten

2. Warnungen

a. Gesundheitswarnungen sollten in farblicher Tinte gedruckt werden, wobei der erste Buchstabe der Erklärung und anderer Kleinbuchstaben dargestellt wird.

b. Text "Acest produs conţine nicotină.

"Dieses Produkt enthält Nikotin, die eine hochsüchtige Substanz darstellt." (offizielle Sprache)

c. gedruckt auf den beiden größten Gesichtern (dh vorne und hinten) der Einheitsverpackung und jeder Außenverpackung

d. Decken Sie nicht weniger als 30% der Außenfläche des Einheitspakets und der entsprechenden Gesicht eines Überpacks ohne Kommentar, Erläuterung oder anderer Text oder Illustration der Warnanweisung ab.

e. Die Warnungen müssen deutlich sichtbar und vollständig sein, damit sie nicht getrennt, gelöscht oder versteckt oder abgedeckt oder durch andere Informationen unterbrochen oder unterbrochen werden, einschließlich Inschriften oder Illustrationen oder Taxometiteln, und dass die Warnungen intakt bleiben, wenn das Paket geöffnet wird.

f. Die Warnung wird in fett schwarzen Helvetica -Buchstaben auf weißem Hintergrund gedruckt, wobei die Buchstaben die maximale Oberfläche für Text reserviert sind

g. Von einer schwarzen Grenze von mindestens 3 mm breit und nicht mehr als 4 mm breit umrahmt werden

h. Der Text muss fokussiert und parallel zu den Seitenkanten der Einheitspaket und der Außenverpackung sein

ich. Verbot den Drucken von Warnungen auf dem Steueretikett

j. Verbot "Lippenstift -Test" Verpackung oder Verpackung im Zusammenhang mit Lebensmitteln oder Kosmetika oder Spielzeug

k. Verbot die Verwendung von Verpackungen außer der ursprünglichen Verpackung des Herstellers oder der beschädigten Verpackung

Anmeldung

Hersteller und Importeure müssen das National Institute of Public Health über relevante Produkte informieren, die sie auf dem Markt stellen möchten. Die Benachrichtigung muss mindestens 90 Tage vor der Aufstellung des Produkts auf den Markt gegeben werden und muss einschließen

(a) eine detaillierte Produktbeschreibung

(b) Informationen zu Zutaten und Emissionen

Eine Liste aller Zutaten und ihrer Beträge, die im Herstellungsprozess für alle Marken und Produkttypen sowie das Emissionsniveau verwendet werden. Die Liste sollte von einer Erläuterung der Gründe für die Hinzufügung solcher Zutaten zum betreffenden Tabakprodukt und einer Beschreibung der Funktion und Art der Zutat begleitet werden. Die Liste ist in absteigender Reihenfolge des Gewichts jeder im Produkt enthaltenen Zutat angeordnet.

(c) Bestehende Studien zu Toxizität, Suchtpotential und Attraktivität des Produkts, insbesondere in Bezug auf Inhaltsstoffe und Emissionen

(d) Bestehende Studien und Marktforschung zu den Vorlieben verschiedener Verbrauchergruppen, einschließlich junger Menschen

Altersbeschränkungen

Der Verkauf an Minderjährige unter 18 Jahren ist verboten, und diese Informationen müssen deutlich angezeigt werden. Eine Altersüberprüfung ist am Verkaufsort erforderlich.

Sonstiges

Werbung, Werbung und Sponsoring sind verboten.

Grenzüberschreitende Fernverkäufe (Verkäufe über das Internet), Verkäufe über Straßenverkäufer, vorübergehende Stände und Zähler sowie kommerzielle Verkaufsautomaten sind verboten.

Der Verkauf der folgenden Tabakprodukte und zugehörigen Produkte ist verboten: Kein Herstellerzertifikat des Herstellers oder Verkäufers, um ihre Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.